Abschlüsse für externe Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

  • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
  • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür

bis spätestens 1. März

während der Öffnungszeiten des Sekretariat an der zuständigen Mittelschule mit den kompletten benötigten Unterlagen anmelden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür

bis spätestens 1. Februar

während der Öffnungszeiten des Sekretariat an der zuständigen Mittelschule mit den kompletten benötigten Unterlagen anmelden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Termine 2024 Quali

  • Muttersprache: Freitag, 21. Juni 2024
  • Englisch (schriftlich): Montag, 24. Juni 2024
  • Deutsch: Dienstag, 25. Juni 2024
  • Deutsch als Zweitsprache (schriftlich): Dienstag, 25. Juni 2024
  • Mathematik: Mittwoch, 26. Juni 2024

GPG und NT

Termine werden noch bekannt gegeben

Praktische Prüfung

Termine werden noch bekannt gegeben

Projektprüfung

Termin wird noch bekannt gegeben

Englisch mündlich

Termine werden noch bekannt gegeben

Verwendung von Hilfsmittel

Infos: demnächst verfügbar

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Termine 2024 Mittlerer Abschluss

  • Deutsch: Dienstag, 18. Juni 2024
  • Muttersprache: Mittwoch, 19. Juni 2024
  • Englisch (schriftlich): Mittwoch, 19. Juni 2024
  • Mathematik: Donnerstag, 20. Juni 2024

Projektprüfung

Termine werden noch bekannt gegeben

Deutsch mündlich

Termine werden noch bekannt gegeben

Englisch mündlich

Termine werden noch bekannt gegeben

NT und GPG mündlich

Termine werden noch bekannt gegeben

Die Bewerberinnen und Bewerber haben beim Antritt zur Prüfung, und auf Verlangen auch während der Prüfung, ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.